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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der G-Recht e.V. bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten, eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen.
Häufig haben Opfer und Täter schon vor der Straftat miteinander zu tun gehabt, häufig ist die Tat der vorläufige Höhepunkt eines Streits. Aber auch wenn sie zuvor nicht miteinander bekannt waren, ist durch die Ereignisse ein Konflikt zwischen ihnen entstanden. Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Information, Aussprache, Entschuldigung und Bemühungen um Wiedergutmachung. Das Gespräch wirft oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen.

Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig

  • Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung,
  • eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung und
  • die Berücksichtigung der Täter-Bemühungen im Straf-prozess

In der Strafrechtspflege ist der Täter-Opfer-Ausgleich eine neue Form, mit der Kriminalität umzugehen. Er setzt nicht an der Person bzw. an der Straftat, sondern an der Autonomie der Parteien an. Als Konfliktbearbeitung bei Straftaten steht der Täter-Opfer-Ausgleich in engem Zusammenhang mit anderen Vermittlungskonzepten. Diese haben sich seit einem guten Jahrzehnt unter dem Begriff "Mediation" entwickelt und finden in verschiedenen Bereichen Anwendung.


Den Betroffenen bietet das Angebot eines TOA

  • Der Täter erhält die Gelegenheit, sein Verhalten zu erklären und eigenverantwortlich und aktiv den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden wieder gutzumachen.
  • Der Täter wird mit den Tatfolgen für das Opfer konfrontiert. Dadurch soll beim Beschuldigten die soziale Sensibilität für die Rechte und Bedürfnisse der Mitmenschen gestärkt werden
  • Die Belange des Opfers finden im TOA mehr Berücksichtigung als dies im Rahmen eines formellen Strafverfahrens möglich ist. Das Interesse des Geschädigten an Wiedergutmachung, Schadensersatz und Genugtuung wird berücksichtigt. Das Opfer erhält die Möglichkeit, im direkten Kontakt mit dem Täter Angst abzubauen und Ärger zu artikulieren.
  • Die der Straftat zugrunde liegenden Konflikte zwischen den Beteiligten werden durch einen TOA aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Auf diese Weise kann einer weiteren Eskalation vorgebeugt werden.
  • TOA belässt Konflikte im sozialen Nahraum der Betroffenen und fördert die Eigenkompetenz zur Konfliktregulierung. Durch eine konstruktive Reaktion auf die Straftat stärkt er das Rechtsbewusstsein und wirkt einer Stigmatisierung der Beschuldigten entgegen.

Der Justiz bietet TOA die Möglichkeit

  • auf ein Strafverfahren und weitere strafrechtliche und erzieherische Maßnahmen zu verzichten